Emissionsmessungen
Feuerungskontrollen (Abgasmessungen / Sichtkontrollen)
Unser Betrieb ist befähigt, sämtliche durch die Luftreinhalteverordnung (LRV) geforderten lufthygienischen Feuerungskontrollen oder Sichtkontrollen auf sämtlichen Brennstoffen durchzuführen – Öl- und Gasanlagen bis zu einer Leistung von 1'000 kW sowie holzbefeuerte Anlagen bis zu einer Leistung von 70 kW.